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   BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91   

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https://dejure.org/1991,4730
BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91 (https://dejure.org/1991,4730)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91 (https://dejure.org/1991,4730)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1991 - BReg. 2 Z 25/91 (https://dejure.org/1991,4730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 978
  • Rpfleger 1991, 354
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Richtig ist allerdings, dass das Grundbuchamt ein im Grundbuch eingetragenes Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG von Amts wegen beachten muss, weil die Veräußerung nach § 12 Abs. 3 WEG unwirksam ist, solange die erforderliche Zustimmung nicht erteilt worden ist (BayObLG, NJW-RR 1991, 978, 979).

    Ist die Zustimmung - wie hier - von dem Verwalter zu erklären, so sind die Zustimmungserklärung in der Form des § 29 GBO sowie die Verwaltereigenschaft desjenigen, der die Erklärung abgegeben hat, gemäß § 26 Abs. 3 WEG nachzuweisen (BayObLGZ 1975, 264, 267; NJW-RR 1991, 978, 979; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 974, 975).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss - so im Grundbuchverfahren zum Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 978, 979; Merle in Bärmann, WEG 10. Auflage 2008 § 26 Rdz. 274) - genügt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der die Unterschriften der in § 24 Abs. 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind, § 26 Abs. 4 WEG.
  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979 zu § 12 WEG).
  • OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • OLG München, 26.01.2018 - 34 Wx 304/17

    Kein Eintragungshindernis bei bloßer Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung in

    a) Das mit dinglicher Wirkung vereinbarte und als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1, Abs. 3 WEG hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Da es sich bei dieser Übertragung nicht um eine Erstveräußerung durch den Beteiligten zu 1) als desjenigen handelte, der das Eigentum aufgrund der Teilung gemäß § 8 WEG erlangt hatte, sondern eine (Zweit-)Veräußerung durch den Beteiligten zu 2) als Ersterwerber, bedurfte sie aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung der Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG), deren Wirksamkeit im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist (BayObLG NJW-RR 1991, 978).
  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 371/16

    Widerruflichkeit der Zustimmungserklärung der Hausverwaltung zur Veräußerung des

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97

    Zustimmungspflicht des Verwalters bei Wohnungsveräußerungen ; Begründung einer

    Inhalt (auch) der so begründeten Verpflichtung ist die formgerechte Erteilung der Zustimmung, wobei wegen der für den Veräußerer erforderlichen Grundbuchtauglichkeit der Urkunden gegebenenfalls auch der Verwalternachweis, und zwar in der Form des § 26 Abs. 4 WEG, geschuldet wird (Schmidt a. a. O., Rdnr. 15; s. auch BayObLG NJW-RR 1991, 978, 979).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 212/12

    Kettenauflassung: Kein zustimmungsfreier Ersterwerb!

    Da es sich bei dieser Übertragung nicht um eine Erstveräußerung durch den Beteiligten zu 1) als desjenigen handelte, der das Eigentum aufgrund der Teilung gemäß § 8 WEG erlangt hatte, sondern eine (Zweit-)Veräußerung durch den Beteiligten zu 2) als Ersterwerber, bedurfte sie aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung der Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG), deren Wirksamkeit im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist (BayObLG NJW-RR 1991, 978).
  • OLG Dresden, 11.01.2011 - 17 W 1317/10

    Nachweis der Wohnungseigentümerverwaltereigenschaft bedarf einer inhaltlich

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